LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.1999 - 8 V 1439/98
Verschlimmerung eines Tinnitus in der Beschädigtenversorgung durch erhebliche Schlafstörungen
Ein schädigungsbedingter Tinnitus wird wegen außergewöhnlicher Schlafstörungen, die als erhebliche psycho-vegetative Begleiterscheinungen
iS der Nr 26.5 AHP bewertet und mit einer Teil-MdE für diesen Komplex von 20 vH eingestuft werden, verschlimmert. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BVG § 1 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.03.1998 S 7 V 2051/96