LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2004 - 9 AL 45/03
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsablehnung eines Kraftfahrers
Ein Arbeitsangebot über eine Tätigkeit als Kraftfahrer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden ist nicht von vornherein
unzumutbar. Der Kraftfahrer vereitelt das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses bzw lehnt das Arbeitsangebot iS. von §
144 Abs.
1 Nr.
2 SGB III konkludent ab, wenn er im Vorstellungsgespräch die im Transport- und Speditionsgewerbe untypischen Arbeitsbedingungen eines
8-Stunden-Tags bzw einer 40-Stunden-Woche fordert. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EWGV 3820/85
Vorinstanzen: SG Stuttgart 20.11.2002 S 13 AL 02604/00