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LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2017 - 19 R 679/16
Rente wegen Erwerbsminderung Prüfung eines sogenannten Katalogfalles Mehrschrittige Prüfung
1. Bei der Prüfung eines sog. Katalogfalles ist mehrschrittig vorzugehen; zunächst ist festzustellen, ob mit dem Restleistungsvermögen Verrichtungen erfolgen können, die bei ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert werden, wie Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Maschinenbedienung, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen.
2. In einem zweiten Schritt stellt sich die Frage nach der besonderen spezifischen Leistungsbehinderung oder der Summierung ungewöhnlicher Einschränkungen.
3. Im dritten Schritt ist eine Verweisungstätigkeit konkret zu benennen und die Einsatzfähigkeit dann hinsichtlich dieser Tätigkeit abzuklären.
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Würzburg 29.02.2016 S 14 R 940/14
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 29.02.2016 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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