LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008 - 16 R 323/08
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, Verfassungsmäßigkeit des Zugangsfaktors
§
77 Abs.
2 SGB VI verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Die Regelung stellt sich im Hinblick auf Art.
14 GG als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar. Sie dient dem Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen
Rentenversicherung und soll das Versicherungsrisiko der unterschiedlich langen Rentenbezugsdauer mit Hilfe versicherungsmathematischer
Abschläge neutralisieren. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 25.01.2008 S 105 R 1692/07