LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008 - 21 R 1974/05
Verfassungsmäßigkeit des Beitragszuschlags für Kinderlose
Die Regelung des §
55 Abs.
3 SGB XI, die die Erhebung eines Beitragszuschlages für Kinderlose vorschreibt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin S 9 R 3199/05