LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 23 B 18/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht einer Klage im Asylbewerberleistungsrecht
Eine Erfolgswahrscheinlichkeit ist in aller Regel dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt des Antrages auf Bewilligung von PKH
noch eine Beweisaufnahme durchzuführen ist. Dies gilt in Verfahren mit Amtsermittlung für den Fall, dass weitere Ermittlungen
erforderlich sind. Bei nur teilweise zu bejahender Erfolgsaussicht ist dennoch PKH zu bewilligen (hier bei einer Klage gegen
einen die Leistungen nach dem
AsylbLG herabsetzenden Bescheid). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45 Abs. 1 § 48 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Potsdam 23.08.2007 S 20 AY 4/07