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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2013 - 27 R 718/10
Rentenversicherung - Erwerbsminderungsrente - Feststellung des Zeitpunkts des- medizinischen Eintritts der Erwerbsminderung : bei Unkenntnis jedenfalls im Untersuchungszeitpunkt
Soweit das Leistungsvermögen des Versicherten durch diverse Erkrankungen im Zeitpunkt der Begutachtungsuntersuchung aufgehoben ist, hat die Rentenverischerung diesen Termin als Eintritt des Leistungsfalles der vollen Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI zugrunde zu legen, wenn sonst objektiv kein sicherer Nachweis eines rentenrelevant abgesunken Leistungsvermögens nicht früher feststellbar ist.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Potsdam 20.05.2010 S 32 R 422/07
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 20. Mai 2010 wird zurückgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht erledigt ist.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers des gesamten Verfahrens zur Hälfte zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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