LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2008 - 32 B 2312/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme von Mietschulden
Auch wenn die Übernahme von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist, steht der Behörde im Falle des §
22 Abs. 5 Satz 1 SGB II ein Ermessen zu, wobei sie auch berücksichtigen darf, dass die Notlage selbst verschuldet wurde. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 14.12.2007 S 94 AS 29720/07 ER