LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2008 - 7 B 149/07
Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bei Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Zahnarzt
Auf die Rechtsbeziehungen der Zahnärzte zu den Krankenkassen ist § 12 Abs. 2 UWG grundsätzlich weder direkt noch in analoger Anwendung anzuwenden. Daher kann der Rechtsgedanke des § 12 Abs. 2 UWG allenfalls im Einzelfall auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung finden, wenn sich die Hauptbeteiligten in einem
wettbewerblichen Konkurrenzverhältnis gegenüberstehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
UWG § 12 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 05.09.2007 S 71 KA 451/07 ER