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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2021 - 17 EG 2/21
Anspruch auf Elterngeld Keine Berücksichtigung von Abzügen für eine Krankenversicherung beim Einkommen nach der Geburt bei freiwillig gesetzlich Versicherten Einheitliche Bestimmung der Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum
Bei der Berechnung des Elterngeldes sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten keine Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Einkommen vorzunehmen. Bei der Berechnung des Elterngeldes sind die Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum einheitlich zu bestimmen.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Berlin 30.03.2021 S 3 EG 15/20
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 30. März 2021 insoweit aufgehoben, als der Klägerin Gerichtskosten nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG in Höhe von 150 Euro auferlegt worden sind.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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