LSG Chemnitz, Urteil vom 17.01.2008 - 3 AS 26/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen zur Eingliederung, Erstattung von Kosten für die Fahrt zu einer
Informationsveranstaltung eines Beruflichen Schulzentrums für Gesundheit und Sozialwesen
Das
SGB III unterscheidet entsprechend seiner Zielsetzung, durch Leistungen der Arbeitsförderung Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur
auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, ausdrücklich zwischen der beruflichen Ausbildung und der schulischen
Bildung. Unter Berufsausbildung im Sinne von §
15 SGB III ist daher nicht auch die schulische Berufsausbildung zu verstehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BBiG (2005) § 10 § 2 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB II § 16 Abs. 1 S. 1
,
SGB III §
15 S. 1 §
25 Abs.
1 §
3 Abs.
1 Nr.
1 §
30 S. 2 §
35 Abs. 1 S. 2 § 45 S. 1 § 45 S. 2 Nr. 2 § 60 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Chemnitz 05.02.2007 S 29 AS 2387/06