LSG Chemnitz, Urteil vom 18.01.2006 - 2 U 139/04
Unfallversicherungsschutz bei Betriebssport, Abgrenzung zur Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens
Auch wenn das Unternehmen eine Sportveranstaltung durch konkrete Maßnahmen als Werbeplattform nutzt und durch die sportliche
Vorausstellung die Öffentlichkeit auf ihr Unternehmen aufmerksam machen will, können die sportlichen Aktivitäten eines unfallversicherten
Beschäftigten im Einzelfall unter Unfallversicherungsschutz stehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJW 2007, 718
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 15.10.2004 S 4 U 197/04