LSG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2008 - 5 B 256/06
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rechtsschutz durch Verband
Ein Beteiligter hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn er Rechtsschutz durch einen Verband in Anspruch nehmen kann.
Das gilt auch dann, wenn er dafür eine Eigenbeteiligung zu leisten hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hamburg 05.01.2006 S 46 AL 491/05