LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.12.2006 - 13 AS 17/06
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Eingliederungsleistungen neben SGB II-Leistungen
Die Versagung von Eingliederungsleistungen nach den Richtlinien des "Niedersachsen-Kombi" für Bezieher von laufenden Leistungen
nach dem SGB II ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Oldenburg 14.11.2006 S 49 AS 1489/06 ER