LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2005 - 13 VG 5/03
Anspruch auf Leistungen nach dem OEG, Verlängerung der Antragsfrist für Opfer von langjährigem sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie
Eine verspätete Antragstellung nach dem
OEG kann nach langjährigem sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie auch dann unverschuldet sein, wenn zu früheren Zeitpunkten
ein Strafantrag und ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft gestellt worden sind. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: BVG § 30 Abs. 2 § 60 Abs. 1 S. 3
,
,
SGB X § 44 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Bremen 28.08.2003 S 27 VG 72/00