LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.12.2006 - 7 AL 381/03
Fahrkosten für monatliche Familienheimfahrt bei der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe
Für den Anspruch auf eine monatliche Familienheimfahrt im Rahmen der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe ist es ausreichend,
wenn tägliche Pendelfahrten wegen der Entfernung zwischen Ausbildungsstätte und Familienwohnort unzumutbar sind. Es existiert
keine zusätzliche Voraussetzung, dass die Ausbildung nicht in Wohnsitznähe der Familie durchgeführt werden kann. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 07.07.2003 S 26 AL 501/00