LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2006 - 3 ER 128/05 AS
Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Aufrechnungsbescheide
Der gegen die Entscheidung des Leistungsträgers über die Aufrechnung mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach
dem SGB II durch Verwaltungsakt gerichtete Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 542
Normenkette: SGB II § 39 Nr. 1 § 4 Abs. 1 § 43
,
Vorinstanzen: SG Koblenz 28.11.2005 S 2 ER 232/05 AS