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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.01.2019 - 9 SO 219/18 B ER
Anspruch auf Kostenübernahme einer Schulbegleitung zur Sicherstellung der erforderlichen Diabeteskontrolle im Rahmen der häuslichen Krankenpflege im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Gewährung vorläufiger Leistungen bei Kassenwechsel Keine Leistungen zur Teilhabe
Assistenzleistungen zur Diabetesregulation dienen ganz überwiegend der Überwachung und Sicherung des ärztlichen Behandlungserfolgs und ggf. der Versorgung mit Insulin und sind damit nicht den Leistungen zur Teilhabe in Form von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 5 Nr. 1 SGB IX zuzurechnen.
Normenkette:
SGB V § 37 Abs. 2 S. 1
, ,
SGB IX § 4 Abs. 1
,
SGB IX § 5 Nr. 1
,
SGB IX § 14 Abs. 2 S. 1 und S. 4 Hs. 1
,
SGG § 86b Abs. 2
Vorinstanzen: SG Lübeck 25.10.2018 S 31 SO 163/18 ER
Tenor
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 25. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene hat dem Antragsteller seine notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Beschwerdeverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: