OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2003 - 5 UF 70/03
Pflicht des leistungsunfähigen Unterhaltsverpflichten zur Stellung eines Insolvenzantrages
1. Gegen den Willen des Unterhaltsberechtigten von seinem Bankkonto abgebuchte Beträge sind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs
nicht zu berücksichtigen.
2. Ist der Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsunfähig, so ist er verpflichtet, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, damit
die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden können.
Fundstellen: FamRZ 2004, 656