LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2008 - 4 P 724/07
Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe durch die soziale Pflegeversicherung
Das
SGB XI sieht keine Leistungen für eine Haushaltshilfe vor. Die Aufwendungen werden durch das bewilligte Pflegegeld nach der entsprechenden
Pflegestufe abgedeckt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 22.01.2007 S 5 P 1743/06