OLG München, Beschluss vom 12.03.1993 - 16 WF 1121/92
Bei der Frage, ob Prozeßkostenhilfe nur gegen Ratenzahlung zu gewähren ist, müssen auch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz berücksichtigt werden.
Fundstellen: OLGR-München 1993, 168, OLGReport-München 1993, 168
Vorinstanzen: AG München 535 F 4505/92