SG Berlin, Beschluss vom 18.01.2006 - 34 AS 140/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfügbarkeit bei Auslandsaufenthalt, Verfügbarkeit nach dem SGB III
1. Einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II steht ein sechswöchiger
Auslandsaufenthalt dann nicht entgegen, wenn der Hilfebedürftige seinen Wohnsitz weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
3. Für die Erwerbsfähigkeit nach §
7 SGB II ist die Verfügbarkeit im Sinne des
SGB III nicht maßgeblich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 7
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