SG Berlin, Urteil vom 24.01.2006 - 63 AS 7229/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsatz des Nachrangs und der Selbsthilfe
1. Wie im Sozialhilferecht werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des Nachrang- und Selbsthilfegrundsatzes
gewährt. Daher sind sie nach Wegfall der Not grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Eine endgültige Leistung bedarfsdeckender Hilfe durch Dritte als verlorener Zuschuss (zum Beispiel durch Schenkung) wirkt
anspruchsvernichtend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 2 § 37 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1