SG Berlin, Beschluss vom 18.01.2006 - S 49 SO 6304/05 ER
Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, Übernahme von Gasschulden
Wenn nicht die Gefahr eines Wohnungsverlustes besteht, so kommt die Übernahme von Gasschulden nach § 34 Abs. 1 S. 2 SGB XII
nicht in Betracht. Zudem kann von einem Hilfesuchenden verlangt werden, dass er sich zunächst um eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung
mit dem Gläubiger unter Wiederherstellung der Gasversorgung bemüht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 2 Abs. 1 § 34 Abs. 1 S. 1 § 34 Abs. 1 S. 2