SG Bremen, Urteil vom 07.01.2010 - 18 AS 664/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Antragserfordernis für die Weiterbewilligung von Leistungen; Beweislast für
einen Antragszugang
Ein Hilfebedürftiger ist gehalten, nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes für die Folgezeit ebenfalls einen Weiterbewilligungsantrag
gemäß § 37 SGB II zu stellen, um dem Leistungsträger eine Entscheidung über die weitere Leistungsbewilligung zu ermöglichen,
da es auf die aktuelle Hilfebedürftigkeit und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ankommt. Dabei trägt der Hilfebedürftige
für den Zugang eines Antrags die Beweislast. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB X § 39 Abs. 2
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SGB II § 37 Abs. 1
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SGB II § 37 Abs. 2 S. 1
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SGB II § 41 Abs. 1 S. 4