SG Frankfurt/M., Beschluss vom 18.01.2006 - 29 AS 7/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei eheähnlicher Gemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft
Für die Annahme einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft reicht allein die Tatsache, dass zwei Personen seit einem Jahr zusammen
wohnen, nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 9 Abs. 2 S. 1