SG Frankfurt/M., Beschluss vom 17.01.2006 - 48 AS 19/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme von Umzugskosten
Eine aus sonstigen Gründen erforderliche Zustimmung nach § 22 Abs. 3 S. 2 SGB II kommt vor allem dann in Betracht, wenn u.a.
Umzugskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitserwerb stehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 3 S. 1 § 22 Abs. 3 S. 2 Alt. 1 § 22 Abs. 3 S. 2 Alt. 2