SG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2006 - 7 AR 37/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Pflegegeld als Einkommen
1. Der in der Pflegepauschale im Pflegegeld enthaltene Erziehungsbeitrag ist kein anzurechnendes Einkommen nach § 11 Abs.
3 Nr. 1 Buchst. a SGB II.
2. Ein wirtschaftlich quantifizierbarer Teil der Pflegepauschale für den Erziehungsbeitrag ergibt sich nicht unmittelbar aus
der schleswig-holsteinischen Landesverordnung über die Leistungen zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe, die nach § 39 Abs. 5 SGB VIII den Pauschalbetrag für laufende Leistungen zum Unterhalt bestimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a
,
SGB VIII § 39 Abs. 1 S. 2 § 39 Abs. 4 § 39 Abs. 5