VGH Hessen, Beschluss vom 05.03.1993 - 9 TG 153/93
»Lebt ein Hilfesuchender mit einem erwerbstätigen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, so ist Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem Bundessozialhilfegesetz nicht ausgeschlossen, wenn der Partner wegen Abtragung hoher Altschulden den Hilfesuchenden tatsächlich nicht finanziell
unterstützen kann.«
Fundstellen: NJW 1993, 2069
Normenkette: BSHG § 2, § 16, § 122