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BSG, Beschluss vom 10.07.2019 - 13 R 73/18
Gewährung einer höheren Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Grundlage eines vollen Zugangsfaktors anstelle eines gekürzten Zugangsfaktors Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten Verlängerung der Rentenbezugszeit
Die Regelung des § 77 Abs. 2 SGB VI begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil mit der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten auf die Inanspruchnahme der Rente vor Eintritt des Regelalters für die Altersrente und damit auf eine Verlängerung der Rentenbezugszeit reagiert wurde.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB VI § 77 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 20.03.2018 L 9 R 266/18 , SG Freiburg 08.01.2018 S 12 R 3204/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: