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LSG Bayern, Beschluss vom 11.09.2014 - 11 AS 605/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Unzulässigkeit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Sanktionsbescheid bei lediglicher Wiederholung eines früheren Antrags
1. Ablehnende Beschlüsse auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erwachsen, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist, in Rechtskraft, und ein erneuter Antrag ist unzulässig, wenn er den abgelehnten Antrag - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - lediglich wiederholt.
2. Selbst ein Verstoß gegen interne Zuständigkeiten oder eine fehlende Unterschrift führen nicht zur Nichtigkeit der streitgegenständlichen Bescheide.
Normenkette:
SGB II § 31
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 3
,
SGG § 86b
Vorinstanzen: SG Bayreuth S 13 AS 825/13
Tenor
I.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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