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LSG Bayern, Urteil vom 24.05.2017 - 12 KA 186/15
Krankenversicherung Einrichtung einer Außenstelle eines ermächtigten Sozialpädiatrischen Zentrums Konkretisierung einer Ermächtigung Sonderstellung der SPZ als Zentren der dritten Versorgungsstufe
1. Eine Ermächtigung nach § 119 SGB V ist durch § 31 Abs. 7 Ärzte-ZV zu konkretisieren, so dass sie insbesondere für einen bestimmten Sitz - entsprechend des Vertragsarztsitzes - zu erteilen ist, da eine "abstrakte" Bedarfsprüfung nicht möglich ist.
2. Dabei ist § 31 Abs. 7 Ärzte-ZV anhand der grundlegenden Prinzipien des Vertragsarztrechts auszulegen, die nicht nur für Zulassungen, sondern erst recht auch für die - nachrangigen - Ermächtigungen gelten.
3. Eine Regelungslücke als Voraussetzung einer analogen Heranziehung der Vorschriften über Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume (§ 24 Ärzte-ZV) liegt nach Auffassung des Senats gerade mit Blick auf die Sonderstellung der SPZ als Zentren der dritten Versorgungsstufe nicht vor.
4. Offensichtlich sah auch der Gesetzgeber - insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des § 118 Abs. 4 SGB V - keine Notwendigkeit, Ermächtigungen nach § 119 SGB V zu erleichtern oder die Rechtsgrundlagen zu modifizieren.
Normenkette: ,
Ärzte-ZV § 31 Abs. 7
,
Ärzte-ZV § 24
,
SGB V § 118 Abs. 4
Vorinstanzen: SG München 27.10.2015 S 21 KA 1140/14
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.10.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2).
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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