Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2017 - 15 VU 1/11
Versorgung nach dem StrRehaG i.V.m. dem BVG Annahme des Erreichens eines Vergleichsberufs Hinreichende Wahrscheinlichkeit Hypothetischer Berufsweg
1. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt für die Annahme des Erreichens des Vergleichsberufs die Wahrscheinlichkeit aus.
2. Dies gilt auch für die Frage, ob es gerade die Schädigungsfolgen waren, die den Geschädigten gehindert haben, den fraglichen Beruf zu erreichen.
3. Wahrscheinlichkeit ist - auch i.S. des § 30 Abs. 5 Satz 1 BVG - zu bejahen, wenn mehr Gesichtspunkte für als gegen einen bestimmten Umstand sprechen, so dass sich darauf die Überzeugung der Verwaltung oder des entscheidenden Gerichts gründen kann.
4. Die Wahrscheinlichkeit erstreckt sich allerdings nicht auf die Beurteilung der zugrunde zu legenden Tatsachen; diese müssen erwiesen sein.
5. Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert; dafür muss der Berufsweg bereits zum Zeitpunkt der Schädigung nachgezeichnet werden können.
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 2
,
BVG § 30 Abs. 3
,
BVG § 30 Abs. 5 S. 1
Vorinstanzen: SG Augsburg 16.06.2011 S 5 VU 2/10
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 16. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: