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LSG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014 - 3 SB 9/11
Erteilung einer Bescheinigung über einen Grad der Behinderung für ein Finanzamt Behinderte Menschen mit Auslandswohnsitz Steuerrechtliche Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen
1. Bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz ist gleichwohl der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen.
2. Dies ist in Gestalt der steuerrechtlichen Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen der Fall.
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 1
,
BVG § 30 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg S 43 SB 211/10
Die Berufung wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 12. Februar 2014 abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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