LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2004 - 11 KR 4865/03
Feststellung der Unrichtigkeit der Gesundschreibung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Die einem Versicherten vom Gesetz übertragene Obliegenheit, für eine zeitgerechte ärztliche Feststellung der geltend gemachten
Arbeitsunfähigkeit zu sorgen, wird erfüllt, wenn er alles in seiner Macht stehende tut, um die ärztliche Feststellung zu erhalten.
So kann er die Unrichtigkeit einer die Arbeitsunfähigkeit ablehnenden ärztlichen Feststellung gegebenenfalls auch durch eine
ex-post-Beurteilung eines anderen ärztlichen Gutachters nachweisen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 21.08.2003 S 11 KR 357/02