LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2004 - 4 P 365/04
Kündigung des Versorgungsvertrages in der Sozialen Pflegeversicherung
Die Unrechtmäßigkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages wird nicht ohne weiteres durch eine nachträgliche eventuelle
Mängelbeseitigung oder durch den nachträglichen, also nach der Kündigung erfolgten Wegfall von Kündigungsgründen erreicht.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 16.12.2003 S 2 P 359/03