LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.06.2004 - 13 AL 1087/04
Wichtiger Grund bei einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld
Wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers an einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind bei der im Sperrzeitrecht für die
Beurteilung des wichtigen Grundes vorzunehmenden Interessenabwägung nicht zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 04.02.2004 S 9 AL 3138/03