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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2013 - 6 SB 4007/12
Rückwirkende Anerkennung des Grades der Behinderung bei einem kindlichen Asperger-Syndrom im Schwerbehindertenrecht
1. Ein besonderes Interesse an der rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderung kann bei einem Kind auch dadurch abgründet werden, dass diese zu steuerrechtlichen Vorteilen bei dessen Vater führt, wodurch sich das Familieneinkommen insgesamt erhöht.
2. Bei kindlichem Asperger-Syndrom kommt es bei der Bewertung des GdB darauf an, wann die Entwicklungsstörung mit einem geeigneten Testverfahren festgestellt und sie ertsmals manifest wird.
1. Ein besonderes Interesse an der rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderung kann bei einem Kind auch dadurch abgerundet werden, dass diese zu steuerrechtlichen Vorteilen bei dessen Vater führt, wodurch sich das Familieneinkommen insgesamt erhöht.
2. Bei kindlichem Asperger-Syndrom kommt es bei der Bewertung des GdB darauf an, wann die Entwicklungsstörung mit einem geeigneten Testverfahren festgestellt und sie erstmals manifest wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: AuR 2013, 357
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 2
,
SchwbAwV § 6 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 20.08.2012 S 9 SB 4530/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. August 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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