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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2013 - 6 VG 3324/12
Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung; besonderes Ergänzungsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren bei übergangenen Ansprüchen
1. Für den Fall, dass das erstinstanzliche Gericht einen im Klageverfahren geltend gemachten Anspruch versehentlich übergangen und deshalb nicht über diesen entschieden hat, sieht § 140 SGG ein besonderes Ergänzungsverfahren vor. Das Ergänzungsverfahren und das Rechtsmittel der Berufung stehen in einem Ausschlussverhältnis
2. Wer sich der größten vorstellbaren psychischen Belastung - nämlich der Konfrontation mit dem Täter und den damit verbundenen Ereignissen im Gerichtssaal - stellt, bei dem liegt keine schädigungsbedingte PTBS mehr vor.
1. Für den Fall, dass das erstinstanzliche Gericht einen im Klageverfahren geltend gemachten Anspruch versehentlich übergangen und deshalb nicht über diesen entschieden hat, sieht § 140 SGG ein besonderes Ergänzungsverfahren vor. Das Ergänzungsverfahren und das Rechtsmittel der Berufung stehen in einem Ausschlussverhältnis.
2. Wer sich der größten vorstellbaren psychischen Belastung - nämlich der Konfrontation mit dem Täter und den damit verbundenen Ereignissen im Gerichtssaal - stellt, bei dem liegt keine schädigungsbedingte PTBS mehr vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
OEG § 1
,
SGG § 140
Vorinstanzen: SG Stuttgart 26.07.2012 S 13 VG 2246/09
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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