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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2016 - 9 U 1607/15
Anforderungen an den Nachweis des Ursachenzusammenhangs des Todes als Folge einer beruflich aufgetretenen Stressreaktion in der gesetzlichen Unfallversicherung
1. Der Beweisanregung eines Beteiligten ist nicht nachzugehen, wenn für das Vorliegen einer Tatsache die Umstände des Einzelfalles keine Anhaltspunkte bieten oder das Entstehen einer Behauptung nicht nachvollziehbar ist.
2. Zum Nachweis des Ursachenzusammenhangs des Todes als Folge einer beruflich aufgetretenen Stressreaktion.
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 26.03.2015 S 1 U 4100/14
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. März 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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