Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 19.01.2015 - 10 AL 263/14
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Dem Darlegungserfordernis für eine Anhörungsrüge ist nur dann genügt, wenn Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ergeben kann.
2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BSG soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 Grundgesetz GG, §§ 63, 128 Abs 2 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen mit einbezogen wird.
Normenkette:
GG Art. 103 Abs. 1
,
SGG § 128 Abs. 2
,
SGG § 178a Abs. 1 S. 1
,
SGG § 178a
,
SGG § 63
Vorinstanzen: LSG Bayern 11.11.2014 L 10 AL 208/14 NZB , SG Nürnberg S 1 AL 85/14
Tenor
I.
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 11.11.2014 - L 10 AL 208/14 NZB - wird verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: