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LSG Bayern, Beschluss vom 01.12.2010 - 5 KR 261/10
Zulässigkeit des Ausschlusses der Teilnahme unter 15-jähriger an der hausarztzentrierten Versorgung in der Satzung
Nach § 73b Abs. 5 S. 1 SGB V ist in Verträgen das Nähere zum Inhalt, das heißt auch zum Umfang der hausarztzentrierten Versorgung zu regeln. Allenfalls in diesem Rahmen könnte auch das Alter des Versicherten, der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen soll, geregelt werden. Einer Satzungsregelung ist eine solche Bestimmung nicht zugänglich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB V § 73b Abs. 1
,
SGB V § 73b Abs. 3 S. 4
,
SGB V § 73b Abs. 5 S. 1
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 01.07.2010 wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
III. Der Streitwert wird auf 62.500,00 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: