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LSG Hessen, Urteil vom 24.01.2020 - 5 EG 9/18
Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Anforderungen an die Abordnung oder Versetzung eines Postbeamten im Rahmen eines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses
Ein Postbeamter, der seinen Wohnsitz unter Gewährung von Sonderurlaub ohne Besoldung aus persönlichen Gründen in die USA verlegt, hat nach einer vom Dienstherrn genehmigten Arbeitsaufnahme während einer gewährten Elternzeit keinen Anspruch auf Elterngeld.
Normenkette:
BEEG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
BEEG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 und S. 2
,
SGB I § 30 Abs. 3 S. 1-2
, ,
BRRG § 123a
,
BBG § 29
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 6 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Wiesbaden 01.11.2018 S 6 EG 10/15
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 1. November 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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