LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 AS 33/05
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne Berücksichtigung des anteiligen Kindergeldes von zwei Pflegekindern
Nach § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II ist das Kindergeld für minderjährige Kinder dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen,
soweit es zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass das Kindergeld jedenfalls
insoweit als Einkommen der Eltern zur berücksichtigen ist, als der Bedarf des Kindes z.B. durch Unterhaltszahlungen oder Vermögen
anderweitig gedeckt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 3
,
SGB VIII § 39
Vorinstanzen: SG Aurich 24.02.2005 S 25 AS 6/05 ER