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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2015 - 13 SB 348/11
Streit um die Feststellung eines GdB von mindestens 50 Bemessung des Gesamt-GdB Vorliegen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung Hilfsweiser Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens
1. Die Gesamtheit der dem Funktionssystem Psyche zuzuordnenden Störungen ist vorliegend nicht derart ausgeprägt, dass sie einen GdB von mehr als 30 rechtfertigt.
2. Das Gericht kann einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 109 SGG ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.
Normenkette: , ,
SGG § 103
,
SGG § 106
,
SGG § 109
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 1
,
SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1
,
BVG § 30 Abs. 16
Vorinstanzen: SG Dortmund 05.10.2011 S 7 SB 468/07
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 05.10.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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