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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.02.2022 - 2 AS 261/19
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft - Teilnahme an den Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften im Schach
1. Nach § 28 Abs 7 S 2 SGB II in der bis zum 31.7.2019 gültigen Fassung können Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Aufwendungen erbracht werden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nr 1-3 entstehen. Ein solcher Zusammenhang besteht nur bei Aufwendungen, die bei wertender Betrachtung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zuzuordnen sind.
2. Ein solcher innerer Zusammenhang ist nicht mehr gegeben, wenn Kosten im Rahmen einer als Leistungssport ausgeübten sportlichen Betätigung anfallen. Deshalb kann zB die Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei der Teilnahme an Jugendmeisterschaften auf Bundesebene ausscheiden.
Normenkette:
§ 28 Abs 7 S 1 Nr 1 SGB II vom 13.05.2011
,
§ 28 Abs 7 S 2 SGB II vom 07.05.2013
Vorinstanzen: SG Halle 15.03.2019 S 12 AS 2103/16
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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