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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2015 - 6 U 87/13
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei der MdE-Feststellung in der gesetzlichen Unfallversicherung
1. Bei einem Streit über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit sind hinreichende Erfolgsaussichten (auch) gegeben, wenn die Beeinträchtigung des Leistungsvermögens als solche sich aus komplizierten Einzelaspekten zusammensetzt, deren Gesamtwürdigung noch nicht abschließend möglich ist.
2. Eine solche kompliziert zusammengesetzte Beeinträchtigung des Leistungsvermögens liegt etwa vor, wenn die Gesundheitsstörung mit ihren Funktionsbeeinträchtigungen nicht als solche von einem Tabellenwert im Rahmen der wissenschaftlichen Erfahrungswerte erfasst wird und einen nachvollziehbaren Vergleich mit den Vorschlägen für eine andere Gesundheitsstörung und/oder eine intergrierende Beurteilung erfordert, die sich auf mehrere Teilgesundheitsstörungen mit dem durch sie jeweils bedingten Einzelgrad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt gegenseitiger Beeinflussung bezieht.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1
,
SGG § 73a Abs. 1
,
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Halle 17.09.2013 S 15 U 160/11
Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 15. August 2013 wird aufgehoben.
Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. zu den Bedingungen eines am Wohnort des Klägers ansässigen Rechtsanwalts bewilligt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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