SG Aurich, Urteil vom 15.02.2006 - 15 AS 107/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, unausgeschöpfter Freibetrag der minderjährigen
Kinder
Der Freibetrag nach §
12 Abs.
2 Nr.
1a SGB III ist für jedes Kind zu gewähren, ein überschießender Betrag ist bei den mit dem Kind in Bedarfsgemeinschaft lebenden Eltern
zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1
,
SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 1a