SG Berlin, Beschluss vom 16.02.2006 - 37 AS 1301/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, erstmaliger Bezug einer eigenen Wohnung, Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft
1. Ein Hilfebedürftiger kann auch nach dem Selbsthilfegebot des § 2 SGB II nicht verpflichtet werden, in die elterliche Wohnung
einzuziehen.
2. Hat ein Hilfebedürftiger dem Grunde nach Anspruch auf eine Zusicherung nach § 22 Abs. 2 und ggf Abs. 3 SGB II, so erstreckt
sich dieser Anspruch nicht auf die Übernahme einer Miete oberhalb des Höchstwertes einer angemessenen Miete. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 2 § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 2 S. 2 § 22 Abs. 2a § 22 Abs. 3