SG Berlin, Urteil vom 17.02.2006 - 53 AS 3102/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Mehrbedarf für nicht hilfebedürftiges schwerbehindertes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
Bei der Feststellung des Bedarfs eines selbst nicht hilfebedürftigen Erwerbsunfähigen ist im Rahmen der Berechnung des Arbeitslosengeld
II-Anspruchs seines hilfebedürftigen erwerbsfähigen Ehepartners ein Mehrbedarfszuschlag nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII zu
berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 30 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a § 9 Abs. 2 S. 1